KFW Förderung für Alarmanlagen
Nicht nur der Wohnkomfort, sondern auch die Sicherheit der eigenen Wohnflächen wird vielen Bewohnern und Vermietern immer wichtiger. Der Einbau einer entsprechenden „Einbruchschutz“-Alarmanlage ist jedoch immer mit Investitionskosten in unterschiedlicher Höhe verbunden.
Um diese abzumildern und einen Anreiz für den Einbau solcher Anlagen zu schaffen, fördert die KfW seit November 2015 den Einbau und die Installation von Anlagen, welche den Anforderungen nach DIN EN 50131, Grad 2, entsprechen, mit bis zu 1500 Euro. Das schöne daran: Dank der neu gestalteten Webpräsenz der KfW können Eigentümer die Förderung bequem online beantragen und bewilligen lassen. Der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen und der Einbau der einbruchhemmenden Maßnahmen kann zeitnah erfolgen.
Wir bieten Ihnen den Einbau einer Alarmanlage in Eschweiler, Düsseldorf, Köln, Frankfurt und Umgebung an. Nehmen Sie einfach Kontkat zu uns auf.
Bei welchen Objekten kann eine KFW Förderung für Alarmanlagen erfolgen?
Grundsätzlich sind viele Wohneinheiten förderungsfähig. Die Antragstellung erfolgt durch jede natürliche Person als:
- Eigentümer oder Käufer von genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten
- Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bei Vorhaben am Sondereigentum
- Wohnungseigentümergemeinschaften bei gemeinschaftlichem Vorhaben
- Mieter, bei entsprechender Vereinbarung mit Vermieter oder Eigentümer
Bei Wohneinheiten mit anteiliger Gewerbefläche kann eine Förderung nur Anteilig erfolgen und fällt dementsprechend geringer aus. Ausschließlich gewerblich genutzte Gebäude können über diese Fördermaßnahme der KfW nicht abgesichert werden.
In welchem Umfang wird der Einbau einer „Einbruchschutz“-Alarmanlage von der KfW gefördert?
Die Förderung umfasst maximal einen Anteil von 10% der Investitionskosten, darf dabei jedoch eine Summe von 1500,- Euro nicht überschreiten. Die Mindestsumme der Förderung liegt bei 200,- Euro.
Da die Förderung als Zuschuss erfolgt, wird diese erst nach Abschluss der Arbeiten und spätestens drei Monate nach Eingang der Abschlussbestätigung ausbezahlt.
Welche Investitionen können gefördert werden?
Grundsätzlich sind alle Investitionen und Maßnahmen förderungsfähig, welche direkt mit dem Einbau und der Installation der einbruchshemmenden Maßnahmen in Verbindung stehen. Diese umfassen sowohl das Material als auch die Arbeitsleistung der beauftragten Fachfirmen, welche den Einbau oder die Verarbeitung der einzelnen Materialien im Auftrag des Eigentümers vornehmen.
Bei einem Einbau der „Einbruchschutz“-Alarmanlage in Eigenleistung können nur die Materialkosten gefördert werden. Der fachgerechte Einbau muss allerdings formlos von einer Fachfirma bestätigt werden. Wenn Sie aus Eschweiler, Düsseldorf, Köln, Frankfurt und Umgebung kommen und Interesse an einer gut geplanten, professionellen Alarmanlage haben, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Wie erfolgt eine Antragsstellung?
Sie müssen den Antrag auf Förderung vor Beginn des Vorhabens bei der KfW einreichen. Damit wird der Beginn der Bauarbeiten bezeichnet, nicht jedoch Beratungen oder der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen mit den entsprechenden Fachbetrieben. Die Antragsstellung erfolgt Online über ein übersichtliches Formular auf der Seite der KfW.
Hier werden Sie durch die einzelnen Schritte geleitet und können alle wichtigen und relevanten Angaben machen. Anschließend müssen Sie den Antrag ausdrucken und diesen unterschrieben, inklusive einer beidseitigen Kopie Ihres Personalausweises, per Post an die KfW senden. Diese können Sie auf dem Postweg unter:
KfW, Niederlassung Berlin, 10865 Berlin
erreichen.
Denken Sie bitte daran, dass Sie mit dem Einbau nicht vor der Genehmigung durch die KfW beginnen dürfen. In der Regel benötigt die KfW für die Prüfung und Genehmigung des Antrags zwischen vier und sechs Wochen ab Eingang des Antrages. Haben Sie die Zusage und die entsprechende Zuschussnummer erhalten, so können Sie die Einbaumaßnahmen beginnen lassen.
Diese sollten laut angaben der KfW innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Zusage abgeschlossen sein.
Den Zuschuss erhalten
Nach Abschluss der Baumaßnahmen füllen Sie gemeinsam mit dem Fachbetrieb die „Bestätigung der Durchführung“ aus. Das Formular finden Sie auf dieser Seite. Das ausgefüllte Formular senden Sie, inklusive aller Rechnungen und einer Kopie der Kontoauszüge, zum Nachweis der bargeldlosen Bezahlung der Dienstleistungen und Materialien, postalisch an die KfW.
Spätestens drei Monate nach Prüfung und Anerkennung der Unterlagen wird die Förderungssumme zur Quartalsmitte oder zum Quartalsultimo auf das Konto des Antragsstellers überwiesen.
So einfach und unkompliziert lässt sich durch eine gezielte Förderung bares Geld sparen.